Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten ermittelt – wie auch das Verkehrswertgutachten – den marktkonformen Wert einer Immobilie. Der Fokus des Kurzgutachtens liegt jedoch auf der eigentlichen Wertermittlung und weniger auf deren Begründung. Auf eine ausführliche Beschreibung der Immobilie wird daher beim Kurzgutachten in den meisten Fällen verzichtet.
Kurzgutachten werden dann erstellt, wenn es beispielsweise um einvernehmliche Ehescheidungen geht. Sollte sich im Laufe eines Verfahrens herausstellen, dass ein Kurzgutachten nicht ausreicht, kann das Kurzgutachten in ein Verkehrswertgutachten umgeschrieben werden.
Kurzgutachten können auch ein gutes Verkaufsargument von Immobilien sein. Der Wert wurde schließlich von einem Sachverständigen ermittelt (und nicht nur geschätzt).
Ich bin DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Spezialisiert habe ich mich auf die Bewertung von Wohn- und gemischt genutzte Immobilien. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen können Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei
- Eigentumswohnungen,
- Ein-/Zweifamilienhäuser oder
- Mehrfamilienhäuser (wohn- und gemischt genutzt).
Ich berate Sie ausführlich zu den Unterschieden zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten. Im Anschluss an diese Beratung erstelle ich Ihr individuelles Kurzgutachten. Dieses kann das vielleicht letzte noch fehlende Argument zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie sein!
Aufgrund meiner umfangreichen Marktkenntnis und Erfahrung bin ich in der Lage, Marktmechanismen zu simulieren und so den Verkehrswert zu bestimmen. Und das zu einem günstigen Festpreis!
Die Leistungen des Kurzgutachtens im Überblick:
- Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen
- Beurteilung sichtbarer und messbarer Schäden und Mängel, wie sichtbare Risse oder ähnliche (keine Bauschadenbewertung!)
- Prüfung vorhandener Objektangaben (zum Beispiel relevante Grundstücksgröße, Baujahr der Immobilie, evtl. durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen)
- Berücksichtigung vorhandener Belastungen (z.B. Nießbrauch, Leitungsrecht, Wegerecht)
- Ermittlung des stichtagbezogenen Immobilienwertes (Verkehrswert nach §194 BauGB)
Wann benötige ich welches Gutachten? Hier finden Sie eine kompakte Übersicht.
Kurzfristige Ortstermine möglich!
Innerhalb von wenigen Werktagen kann ich Ihnen einen Ortstermin anbieten.
Leistungsumfang Kurzgutachten / Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten | |
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Deckblatt | ||
Übersichtsblatt mit Zusammenfassung de Tatsachenfeststellungen und der Wertermittlungsergebnisse | ||
Inhaltsverzeichnis | ||
Allgemeine Angaben (Kurzfassung) | ||
Allgemeine Angaben (Langfassung) | ||
Beschreibung des Ortes und der Umgebung (Makrolage) | ||
Beschreibung der Art des Gebietes (Mikrolage) | ||
Grundstücksbeschreibung | ||
Beschreibung der Erschließungssituation | ||
Beschreibung und Beurteilung der baurechtlichen Situation | ||
Art und Maß der baulichen Nutzung mit Auflistung der Flächen und Volumina, der Geschossflächen und Grundflächenzahl | ||
Gebäudebeschreibung (Bestand und Nutzung) | ||
Baubeschreibung, Zimmerbeschreibung, Ausstattung | ||
Beschreibung der Außenanlagen und des Gesamtzustandes | ||
Erläuterung der Verfahrenswahl | ||
Bodenwertermittlung | ||
Ertragswertermittlung (wenn indiziert) | ||
Sachwertermittlung (wenn indiziert) | ||
Vergleichswertverfahren (wenn indiziert) | ||
Ableitung des Verkehrswertes (Marktwert) | ||
Literaturverzeichnis | ||
Auflistung der Rechtsgrundlagen | ||
Bildergalerie | ||
Anlagen |